Wir erleben derzeit eine rasche Annäherung verschiedener Disziplinen, insbesondere zwischen Künstlicher Intelligenz und modernen Neurotechnologien, die es ermöglichen, menschliche Gehirnaktivitäten zu erfassen oder zu verändern. Diese Entwicklungen treiben zwar die Hirnforschung und neuronale Technik voran, werfen aber auch ernsthafte Fragen bezüglich Überwachung, subtiler Beeinflussung von Entscheidungen und der Erhebung von geistigen und neuronalen Daten auf.
Als Reaktion darauf entstand das Konzept der Neurorights. Neurorights beziehen sich auf ethische, rechtliche, soziale oder natürliche Grundsätze, die die Freiheit oder Rechte eines Individuums in Bezug auf dessen Gehirn und mentale Integrität betreffen.
Im Auftrag des Europäischen Parlaments hat ein Team der Universität Graz eine Studie zu diesem Thema durchgeführt. Projektleiter Guilherme Wood und das interdisziplinäre Projektteam beschäftigten sich daher mit den psychologischen (Guilherme Wood und Lisa Berger), rechtlichen (Elisabeth Staudegger und Petra Zandonella), sozialen (Juliane Jarke und Gwendolin Barnard) und ethischen (Thomas Gremsl und Eugen Dolezal) Implikationen von Neurotechnologien.
Ihre Studie zeigt, dass nicht nur stark invasive Neurotechnologien wie das Neuralink-System neue Herausforderungen mit sich bringen, sondern auch das gesamte Spektrum invasiver und nicht-invasiver Neurotechnologien. Dies liegt daran, dass diese Technologien gemeinsam ein sozio-technisches Ökosystem schaffen, das von übertriebenem Optimismus, dem sogenannten "Neuroenchantment", geprägt ist. Dieser Neuroenchantment-Effekt verringert das kritische Denken und führt zu neuen normativen Werten, die potenziell mit europäischen Werten und Gesetzen in Konflikt geraten können.
Die Studie wurde am 25.04.2024 in Straßburg vorgestellt und wurde nun von der STOA veröffentlicht.